Die Erbanlagen für die Anzahl der Zähne, deren Größe sowie die Größe des Kiefers ist auf unterschiedlichen Genen lokalisiert. Deswegen gibt es nicht selten ein Missverhältnis zwischen dem Platzbedarf der bleibenden Zähne und dem Platzangebot des knöchernen Zahnbogens.
Die Folge dieses Platzmangels kann sein, dass Zähne daran gehindert werden, sich gemäß ihrer vorgesehenen Stellung in die Kauebene einzufügen. Am häufigsten davon betroffen sind diejenigen Zähne, die zeitlich gesehen als letzte in die Zahnreihe durchbrechen. Meistens sind die Weisheitszähne sowie die oberen Eckzähne betroffen.
Die Entfernung dieser Zähne erfolgt meistens unter Betäubung und ambulant. Prinzipiell ist es in unserer Praxis jedoch auch möglich, die Entfernung unter Vollnarkose vorzunehmen – dafür arbeiten wir mit einem Facharzt für Anästhesiologie zusammen. Allerdings werden die Kosten für eine Vollnarkose von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn die Entfernung dieser Zähne aus zwingenden medizinischen Gründen unter Lokalanästhesie nicht möglich ist.
Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Behandlung in Sedierung, dem sogenannten Dämmerschlaf, durchzuführen. Auch für diese Art der Betäubung müssen die Kosten jedoch privat getragen werden.
Während eines ausführlichen Beratungsgesprächs informieren wir Sie gerne über sämtliche Möglichkeiten – gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.